Gartenordnung Kurzfassung
(1) Jeder Kleingärtner ist verpflichtet, für ein gut nachbarschaftliches und geordnetes
Nebeneinander die nachfolgenden Regeln strikt einzuhalten.
(2) Keine Anpflanzungen von hochstämmigen Wald-, Nuss- und/oder Nadelbäumen.
Im Zweifel immer Rückfrage beim Vorstand.
(3) Nachbarrecht strikt beachten, z.B. Grenzabstände beim Anlegen und Pflanzen von Hecken, Sträuchern und Bäumen an der Nachbargrenze.
(4) Keine Müllablagerungen im Garten. Kein Verbrennen von Gartenabfällen. Verstöße
werden nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als Ordnungswidrigkeit
geahndet und können zu erheblichen Geldbußen führen.
(5) Keine Abfallplätze (Komposthaufen, Feuerstellen, etc.) außerhalb des Gartens
anlegen und betreiben.
(6) Keine Tierhaltung im Garten. Hunde außerhalb des eigenen Gartens stets an der Leine führen.
(7) Baulichkeiten, auch Anbauten an bestehende Bauten dürfen nur nach Rücksprache
mit dem Vorstand und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung
durch das Bauordnungsamt vorgenommen werden.
(8) Das Befahren der Wege
– nur im Schritttempo um Staubentwicklung (bei Trockenheit) und Schäden (bei Nässe) zu vermeiden.
– auf das absolut notwendige Maß beschränken.
– ist nur Gartenpächtern gestattet; Besucher bitte auf die Parkmöglichkeiten (z.B. am Vereinsheim, geschotterte Flächen entlang des oberen Weges) hinweisen.
(9) Vom 1. April bis 30. September keine Benutzung von Motorgeräten an Sonn- und
Feiertagen, sowie samstags ab 14.00 Uhr und montags bis freitags in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr
(10) Die Nutzung von Baulichkeiten zu Wohnzwecken ist untersagt; Übernachtungen von Gästen auf Dauer sind nicht gestattet.
(11) Der Anbau von Cannabis und anderen Drogenpflanzen innerhalb der Gartenanlage ist nicht gestattet.
Der Gartenpächter ist für die Einhaltung der Gartenordnung in vollem Umfang verantwortlich und haftet bei Zuwiderhandlung für alle Verstöße.